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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20.OVG   

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https://dejure.org/2022,22324
OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20.OVG (https://dejure.org/2022,22324)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.07.2022 - 1 A 10962/20.OVG (https://dejure.org/2022,22324)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 1 A 10962/20.OVG (https://dejure.org/2022,22324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 4 S 1 ArbStättV, § 34 Abs 2 BauGB, § 11 Abs 3 S 1 Nr 2 BauNVO
    Baugenehmigung eines Lebensmitteldiscounters; Berechnung der Verkaufsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung; Ausgang; Baugenehmigung; Betretbarkeit; Eingang; Einzelhandelsbetrieb großflächiger; Fensterbrüstung; Fluchtwege; Fortsetzungsfeststellungsineresse; Gewerbegebiet; Lebensmitteldiscounter; Notausgänge; Pfandvorraum; Putzabzug; Rechtsschutzinteresse; ...

  • rechtsportal.de

    Amtshaftung; Ausgang; Baugenehmigung; Betretbarkeit; Eingang; Einzelhandelsbetrieb großflächiger; Fensterbrüstung; Fluchtwege; Fortsetzungsfeststellungsineresse; Gewerbegebiet; Lebensmitteldiscounter; Notausgänge; Pfandvorraum; Putzabzug; Rechtsschutzinteresse; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung eines Discounters; Berechnung der Verkaufsfläche

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20
    10 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 -, juris, Rn. 27 f.) zählt bei Selbstbedienungsläden der Kassenvorraum zur Verkaufsfläche, da auch dieser in städtebaulicher Hinsicht die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs prägt.

    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2005 (a. a. O., Rn. 28) keineswegs abschließende Voraussetzungen für die Berücksichtigung dem Kunden nicht zugänglicher Bereiche als Verkaufsfläche formuliert, sondern sich insoweit lediglich mit der Abgrenzung von Käse-, Fleisch- und Wursttheken etc. einerseits und Bereichen der handwerklichen oder sonstigen Vorbereitung andererseits befasst hat:.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 17 m. w. N.) und das Urteil auch nicht im Ergebnis aus einem anderen Grund offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mit dem Zulassungsantrag ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 17 m. w. N.) und das Urteil auch nicht im Ergebnis aus einem anderen Grund offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.07.2019 - 4 B 9.19

    Benutzbarkeit; Freihalten; Großflächigkeit; Grundsätzliche Bedeutung; Notausgang;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20
    Soweit die Klägerin hiergegen einwendet, dass auch die Türnischen im Ein- und Ausgangsbereich den Notausgängen dienten (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 4 B 9/19 -), ist dem nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 2 A 2973/15

    Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Lebensmittel-Discounters;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 1 A 10962/20
    Entscheidend ist nach den eingangs dargelegten Grundsätzen allein, ob die in Rede stehende Fläche für den Kunden zugänglich - und nicht notwendigerweise auch mit den Füßen "betretbar" - ist und mit dem Verkaufsvorgang in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang steht (vgl. a. OVG NRW, Urteil vom 27. November 2018- 2 A 2973/15 -, juris, Rn. 64).
  • BVerwG, 16.05.2023 - 4 B 20.22

    Fremdkörperfestsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO ; Grenze der Großflächigkeit eines

    Der Wert von 800 m² findet in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur nach wie vor Zustimmung (vgl. aus neuerer Zeit etwa: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2023 - OVG 10 B 12.18 - juris Rn. 32 und OVG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 A 10962/20.OVG - BauR 2023, 49 ; Bischopink, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 11 Rn. 105 ff.; Köpfler, in: BeckOK BauNVO, Stand Januar 2023, § 11 Rn. 36 ff.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Oktober 2022, § 11 BauNVO Rn. 53 ff.; Schimpfermann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2018, § 11 Rn. 19.3; Aschke, in: Kröninger/Aschke/Jeromin, BauGB, 4. Aufl. 2018, § 11 BauNVO Rn. 21 ff.; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Aufl. 2022, § 11 Rn. 56; Grigoleit/Otto, BauNVO, 8. Aufl. 2021, § 11 Rn. 20; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, Stand Januar 2023, § 11 BauNVO Rn. 159 ff.).
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